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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PC-Emergency Doctor

IT – Dienstleistungen und Verkauf von Hard- und Software

  1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Firma PC-Emergency Doctor  erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Diese Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn die andere Vertragspartei Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Firma PC-Emergency Doctor in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen eine vertraglich vereinbarte Lieferung /Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur wirksam vereinbart, wenn Firma PC-Emergency Doctor diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbindung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

1.5 Mitarbeiter von Firma PC-Emergency Doctor oder von Firma PC-Emergency Doctor mit der Durchführung der Leistung beauftragte Dritte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die vom Vertragsinhalt des von Firma PC-Emergency Doctor abgeschlossenen Vertrages abweichen.

1.6 Angebote von Firma PC-Emergency Doctor sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Angebote gelten als angenommen und Aufträge als erteilt, wenn Firma PC-Emergency Doctor dies schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

1.7 Firma PC-Emergency Doctor ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

2.   Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Firma PC-Emergency Doctor hergeleitet werden können.

2.2 Firma PC-Emergency Doctor behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin der Frachtführerin/dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Firma PC-Emergency Doctor zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist (im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt) wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Firma PC-Emergency Doctor vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei PC-Emergency Doctor oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann zwei Wochen nach Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins Firma PC-Emergency Doctor schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät Firma PC-Emergency Doctor in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Firma PC-Emergency Doctor auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadenersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er Firma PC-Emergency Doctor nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen und ist der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % der vertraglichen Vergütung begrenzt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass Firma PC-Emergency Doctor während eines Verzuges die Leistungserfüllung unmöglich wird. Eine Haftung von PC-Emergency Doctor ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 Firma PC-Emergency Doctor behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Firma PC-Emergency Doctor zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat Firma PC-Emergency Doctor zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer-/Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann PC-Emergency Doctor Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen; der Nachweis eines höheren Schadens durch PC-Emergency Doctor bleibt vorbehalten.

3.   Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste/dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise in Frankfurt am Main. Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste/des individuellen Angebots gesondert berechnet. Bei Warenbestellungen durch Firma PC-Emergency Doctor gelten die vereinbarten Preise – falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ebenfalls als Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein heraufsetzt. Der Lieferant verpflichtet sich, Firma PC-Emergency Doctor keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einzuräumen als anderen vergleichbaren Abnehmern.

3.2 Firma PC-Emergency Doctor behält sich das Recht nach Ablauf der Angebotsfrist vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei Firma PC-Emergency Doctor eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

3.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder sich aus der Rechnung ergibt, sofort nach Rechnungserhalt unverzüglich zu zahlen. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Der Rechnungsbetrag ist für Firma PC-Emergency Doctor kostenfrei bzw. ohne Gebühren.

3.4 Firma PC-Emergency Doctor ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen der Vertragspartei, Zahlungen auf bestehende Forderungen in beliebiger Reihenfolge zu verrechnen.

3.5 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von Firma PC-Emergency Doctor nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem Firma PC-Emergency Doctor die Forderung zusteht.

3.6 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungenen nicht eingehalten werden, kann Firma PC-Emergency Doctor jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Firma PC-Emergency Doctor Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

4.   Eigentumsvorbehalt

4.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Firma PC-Emergency Doctor bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag Firma PC-Emergency Doctor zustehenden Forderungen.

4.2 Die andere Vertragspartei ist widerruflich nur nach Zustimmung und Genehmigung von Firma PC-Emergency Doctor zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit sie ihrerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum von Firma PC-Emergency Doctor hinzuweisen und Firma PC-Emergency Doctor unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Waren, deren Eigentümer nicht Firma PC-Emergency Doctor ist, erwirbt Firma PC-Emergency Doctor Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Firma PC-Emergency Doctor als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne Firma PC-Emergency Doctor zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Firma PC-Emergency Doctor im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von Firma PC-Emergency Doctor, oder bei dessen Vermögensverfall kann Firma PC-Emergency Doctor vom Vertrag zurücktreten und ist Firma PC-Emergency Doctor, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich Firma PC-Emergency Doctor und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von Firma PC-Emergency Doctor oder des Vertragspartners möglich ist.

4.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch Firma PC-Emergency Doctor gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

4.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von Firma PC-Emergency Doctor. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit Firma PC-Emergency Doctor über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

4.7 Firma PC-Emergency Doctor behält sich das Recht vor, entwickelte Komponenten an anderen Stellen oder für andere Kunden zu verwenden. Alle Programmierungen und Softwareentwicklungen können vom Kunden ausschließlich im Lizenzrechtsverfahren zur Weitergabe erworben werden. Programmierungen und Softwareentwicklungen welche von Firma PC-Emergency Doctor erstellt und entwickelt worden sind, bleiben deren geistiges Eigentum. Bei Zuwiderhandlung, unerlaubter Weitergabe, Vervielfältigungen oder Missbrauch behält sich Firma PC-Emergency Doctor vor eine Missbrauchsanzeige zu stellen.

5.   Datensicherung

5.1 Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung auf den für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchgeführt zu haben. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde diese auf eigene Kosten vor.

5.2 Der Kunde ist für die fortlaufende Datensicherung selbst verantwortlich, es wird bei fehlender Datensicherung durch den Kunden keine Haftung übernommen. Sollte in Datenverlust aufgrund einer fehlerhaften Datensicherung durch Firma PC-Emergency Doctor, das heißt Einrichtung, Konfigurierung und Prüfung der Datensicherung durch Firma PC-Emergency Doctor erfolgen, so haftet die Firma PC-Emergency Doctor nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedwede weitere Haftung bzw. Schadensersatz sind ausgeschlossen.

6. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Firma PC-Emergency Doctor setzt den Kunden hiermit in Kenntnis, dass gemäß § 26 I, 43 III BDSG personengebundene Daten zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablauf per EDV gespeichert und übermittelt werden.

7. Software

Die Installation von Software, egal ob von Firma PC-Emergency Doctor geliefert, oder vom Kunden bereitgestellt, ist eine Dienstleistung von Firma PC-Emergency Doctor. Bei der Installation von Software gehen alle Zeitaufwendungen, auch vergebliche, auf Kosten des Kunden. Gleichgültig, ob im Zusammenhang mit einer Reparatur oder dem Verkauf von Hardware, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Eine Vervielfältigung der Software und eine Überlassung zur Nutzung einen Dritter ist unzulässig. Es gelten die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Installationsaufträge von Software werden unter Hinweis auf die Lizenzbestimmungen des Herstellers ausgeführt. Die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers werden als bekannt vorausgesetzt und damit Vertragsbestandteil. PC-Emergency Doctor ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Eigentums an der verwendeten Software zu überprüfen. Der Kunde stellt Firma PC-Emergency Doctor davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit Firma PC-Emergency Doctor diesbezüglich von jeglicher Haftung.

8.   Gewährleistung

8.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

8.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstandes nach Maßgabe folgender Bedingungen.

8.2.1 Firma PC-Emergency Doctor gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Firma PC-Emergency Doctor schriftlich bestätigt wurden.

8.2.2 Firma PC-Emergency Doctor kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

8.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als Firma PC-Emergency Doctor oder von Firma PC-Emergency Doctor hierzu autorisierte Dritte.

8.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

8.2.5 Unabhängig von vorstehendem gibt Firma PC-Emergency Doctor etwaige weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

8.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei Firma PC-Emergency Doctor zu rügen.

8.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Firma PC-Emergency Doctor Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Firma PC-Emergency Doctor über. Falls Firma PC-Emergency Doctor Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet Firma PC-Emergency Doctor nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

8.2.8 Im Gewährleistungsfall übernimmt Firma PC-Emergency Doctor für die Hardware nur die Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde. Bei Einbauten von Materialien, die der Gewährleistung unterliegen und den damit verbundenen Installationen, sowie der Wiederherstellung der ursprünglichen Systemstatus anfallenden Arbeiten, sind ausdrücklich nicht in der Gewährleistungsabwicklung enthalten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Der Gewährleistung unterliegen ausschließlich die defekten Materialkomponenten. Diese werden kostenfrei für den Materialaustausch geliefert.

8.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Firma PC-Emergency Doctor berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden nach der jeweils aktuellen Preisliste von Firma PC-Emergency Doctor berechnet.

9.   Haftungsbeschränkung

Firma PC-Emergency Doctor haftet für Schäden des Kunden nur insoweit, als sie oder deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche. Firma PC-Emergency Doctor übernimmt keine Haftung für eventuelle mit der Reparatur eines Gerätes entstandene Datenverluste seitens des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur eine detaillierte Aufstellung über die gesamten Datenbestände, die kostenpflichtig gesichert werden sollen, an Firma PC-Emergency Doctor zu übermitteln. Ist Firma PC-Emergency Doctor aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von Firma PC-Emergency Doctor ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet Firma PC-Emergency Doctor nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von Firma PC-Emergency Doctor, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.   Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

10.1 Firma PC-Emergency Doctor übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner hat Firma PC-Emergency Doctor von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10.2 Soweit gelieferte Produkte/Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gefertigt/erbracht wurden, hat dieser Firma PC-Emergency Doctor von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Auf etwaige Prozesskosten zahlt der Vertragspartner auf Aufforderung durch Firma PC-Emergency Doctor einen angemessenen Vorschuss.

10.3 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.

11.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1   Erfüllungsort und Gerichtstand ist Offenbach am Main.

11.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.  Export- und Importgenehmigungen

12.1 Von Firma PC-Emergency Doctor gelieferte Produkte und technisches Knowhow sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Vertragspartner genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Lieferlandes. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich über die Vorschriften selbstständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt in 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, zu erkundigen. Unabhängig davon, ob der Vertragspartner den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dessen eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

12.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Vertragspartner an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Firma PC-Emergency Doctor, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Vertragspartner haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Firma PC-Emergency Doctor.

13.  EG-Einfuhrumsatzsteuer

13.1 Soweit der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung der Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer an Firma PC-Emergency Doctor ohne gesonderte Anfrage. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Firma PC-Emergency Doctor zu erteilen.

13.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine angemessene Bearbeitungsgebühr – von Firma PC-Emergency Doctor aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Vertragspartners zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

13.3 Jegliche Haftung von Firma PC-Emergency Doctor aus den Folgen der Angaben des Vertragspartners zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten PC-Emergency Doctor nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

14.  Schlussbestimmungen

14.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Firma PC-Emergency Doctor abzutreten.

14.2 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Firma PC-Emergency Doctor mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit Firma PC-Emergency Doctor seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

14.3 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll das gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.

14.4 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.